Hauptsache Arier: Wer nicht passt, wird sterilisiert
Vage Diagnose genügt bereits
Magdalena
S., 31 Jahre alt, landwirtschaftliche Arbeiterin aus Hohenschäftlarn
ist depressiv. Das heißt, sie gilt als depressiv,
denn Amtsarzt
Dr. F. aus Starnberg ist sich nicht ganz sicher:
"Die Frage,
(...) ob manisch-depressives oder
schizophrenes Irrsein vorliegt, muss
(...) offengelassen werden".
Doch
diese vage Diagnose reicht im Jahr 1934 aus, dass die AOK
Wolfratshausen und die staatlichen Mediziner auf Beschluss des
Erbgesundheitsgerichts in München das Leben von Magdalena S.
zerstören dürfen. Die junge Frau, so das Urteil, soll keine
Kinder haben.
Zur
Zwangssterilisation wird sie ins Wolfratshauser Krankenhaus
eingeliefert. Eine Routinesache für den stellvertretenden
Krankenhausarzt
Dr. R. Über die Operation am 12. Januar 1935
vermerkt er lapidar:
"Bei dem Eingriff wurden die Eileiter durch
Keilexcision entfernt.
Die Operation verlief regelgerecht. Die Wunde
heilte in acht Tagen
ohne Nebenwirkungen" - wirklich?
Kein arischer Herrenmensch?
Der
Fall S. ist nur einer von vielen ähnlichen im Landkreis Wolfratshausen. Grundlage dieser unmenschlichen
Handlungen ist das
"Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" vom 14. Juli 1933.
Es richtet sich gegen all jene,
die Hitlers Ideal vom
"arischen Herrenmenschen" nicht
entsprechen.
Hierzu
zählen laut NSDAP neben Hilfsschülern, auch Epileptiker,
Schizophrene sowie Menschen, die an erblichen Mißbildungen
leiden.
Das sind auch - welche Perversität - erbliche Blind- und
Taubheit
(sogar Nachtblindheit), angeborene Hüftverrenkungen,
Kleinwüchsigkeit und schwerer Alkoholismus.
Dr.
R. am Wolfratshauser Krankenhaus ist ein Übereifriger.
Denn zu
jener Zeit, als die Zwangssterilisation von Magdalena S.
angeordnet,
wird, gehört die Wolfratshauser Klinik (Foto) noch nicht
zu jenen, denen die Nationalsozialisten überhaupt die Genehmigung
zu solchen Operationen
erteilt haben.
Am
27. Februar 1935 schreibt R. deshalb an die
Bezirkskrankenhaus-Verwaltung in Starnberg: "Wir bitten,
die
Genehmigung nachzusuchen, dass das Bezirkskrankenhaus
Wolfratshausen zur Ausführung von Unfruchtbarmachungen
im
Vollzug des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
ermächtigt wird." Zwei Wochen später kommt der
erwünschte Bescheid.

Ein dunkles Kapitel in der Geschichte des alten
Wolfratshauser Krankenhauses: In den 30er Jahren wurden
hier zahlreiche Zwangssterilisationen durchgeführt.
Eifrige Wolfratshauser Ärzte
Der
Drang der Wolfratshauser Ärzte, es ihren eigenen Mitbürgern
unmöglich zu machen, eigene Kinder zu bekommen, ist sogar dem
Bayerischen Innenministerium unheimlich. In einem vertraulichen
Schreiben vom August 1934 wird kritisiert, dass
Unfruchtbarmachungen
"in einigen Fällen auch ausgeführt
(wurden), obwohl sich an den Geschlechtsorganen oder auch an anderen
Körperteilen
der Betroffenen entzündliche Vorgänge
abspielten".
Denn
selbst in der Diktatur ist das Thema umstritten.
Es gilt höchste
Geheimhaltung: "Die an dem Verfahren oder an der Ausführung
des chirurgischen Eingriffs beteiligten Personen sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet."
Wer
sich nicht daran hält, dem droht bis zu einem Jahr Gefängnis.
Und die örtlichen Polizeistationen werden vom Bezirksamt
Wolfratshausen
immer wieder aufgefordert, die Stimmung bei den Leuten
zu erkunden.
"Geistliche nicht einverstanden"
Am
11. November 1935 teilt der Vorsteher der Gendamerie Ammerland mit:
"Im ganzen Dienstbezirk wird die Auswirkung des
Gesetzes zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses nur begrüßt,
insbesondere in solchen Gemeinden, die wegen solchen erbkranken
Nachwuchses hohe Lasten zu tragen haben."
Von
Gegnern des Gesetzes weiß der Polizist nichts,
"weil die
gute Auswirkung jedem denkenden Menschen klar geworden ist".
Lediglich "die einzelnen Geistlichen sind
mit dem Gesetz nicht
einverstanden".
Aber
die Ortspolizei soll auch denunzieren. Sie muss Listen über
"auffällige Personen", die zwangssterilisiert werden
sollen, anfertigen.
Am 8. März 1936 besiegelt der
Hauptstationsleiter R. aus Wolfratshausen
das Leben von elf Menschen:
Zum Beispiel, das des verheirateten Hilfsarbeiters Johann M. aus
Farchet. Er sei "Gewohnheitssäufer
und Raufbold". Ans
Messer geliefert wird auch Karl D.,
der "geistig sehr
minderwertig und Analphabet ist".
Auch
vor Parteimitgliedern wird nicht Halt gemacht:
Die Gendamerie Deining
meldet Anfang April 1936, dass der Bauer Anton L., Zweiter
Bürgermeister von Ergertshausen, "einen Sohn namens Karl
(hat), der durch einen Wasserkopf körperlich sehr verunstaltet
ist,
und auch etwas geistesschwach sein soll."
Karl D. wird zur
Zwangssterilisation ins Krankenhaus Wolfratshausen eingeliefert. Ein
Widerspruch gegen die Urteile
des Erbgesundheitsgerichts ist nicht
möglich.
Widerstand ist sinnlos
Um
Opfer für Sterilisationen zu finden, ist den Nationalsozialisten
im Bezirk Wolfratshausen jedes Mittel recht. Über die 40jährige
Bäuerin Katharina H. wird von der Orts-Polizei Königsdorf
am 24. Juni 1935
an das Bezirksamt gemeldet, dass sie während
des 1. Weltkriegs
für kurze Zeit in einer Nervenheilanstalt war.
Dort wurde sie aber als geheilt wieder entlassen.
Dem
Bezirksamt genügt dieser Hinweis. Es fordert weitere Akten
über
Katharina H. an - sie ist bereits Mutter von zwei gesunden Kindern -
und schickt sie am 9. Januar 1935 an das Erbgesundheitsgericht.
Dort
wird ein schnelles Urteil gefällt. Für den 27. Februar 1935
wird die Unfruchtbarmachung der Bäuerin angeordnet.
Sie wird
aufgefordert, sich "binnen 14 Tagen" in der
Universitäts-Frauenklinik München oder im
Krankenhaus
München-Schwabing zu melden.
Katharina
H. weigert sich. Der Termin verstreicht.
Am 27. Juni 1935 fragt das
Bezirksamt Wolfratshausen an,
"wann Ihre Unfruchtbarmachung
vorgenommen wurde."
Katharina H. antwortet nicht. Drei Wochen
vergehen.
Sie erhält eine erneute Vorladung, sich zur
Zwangssterilisation zu melden. Ende Juli schreibt sie an das
Bezirksamt, dass ihr Glaube
eine solche Operation nicht zulasse.
Nun droht die Behörde
der Frau, dass sie "unter
Polizeizwang" eingewiesen werde.
Katharina
H. gibt auf: Am 1. Oktober wird sie in München operiert.
16 Tage
später darf sie wieder nach Hause. Da die Familie arm ist -
unter anderem lebt noch der 82jährige Vater mit im Haus -
bittet
Ehemann Johann das Bezirksamt Wolfratshausen
um Rückerstattung
der Kosten für die Bahnfahrt. Es folgt ein längerer
Briefwechsel, bis H. schließlich endgültig mitgeteilt
wird, dass die Familie
die Kosten für die
Zwangssterilisation selbst zu übernehmen hat.
Ganze Familien betroffen
Hitlers
Programm zur "Auslöschung unwerten Lebens" trifft
anderswo
ganze Familien. In Moosham werden zur Jahreswende 1937/38
die vier Kinder des Bauern M. zwangssterilisiert. Maria (geboren
1902), Johann (1905), Therese (1909) und Georg (1914) hatten sogar
noch ein Gnadengesuch an Hitlers Stellvertreter Rudolf Hess
geschrieben - vergeblich.
Zwangssterilisiert
werden Frauen und Männer auch auf
bloße Verleumdungen hin.
In Deining ist davon unter anderem
die 1915 geborene Anastasia H.
betroffen. Der Orts-Gendarm will
"auf vertraulichem Wege"
herausgefunden haben, dass
"die H. in sittlicher Beziehung
nicht recht gut (ist). Sie soll dauernd zwei Burschen nebeneinander
haben und mit diesen geschlechtlich verkehren. (...) Dass nun
die H. geistesbeschränkt sein kann, geht daraus hervor,
dass
bereits eine Tante von ihr (die Bauerstochter Rosina H.)
in einer
Irrenanstalt untergebracht ist".
Das
Schicksal von Anastasia H. ist mit diesem Schreiben besiegelt.
Mitarbeit: Andreas Salch